AGB

§ 1 [ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH]

  1. Die vorliegenden Vertragsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, insbesondere Kauf-, Werk- und Dienstverträge zwischen der Luftprofile GmbH und ihren Kunden.
  2. Die AGB der Luftprofile GmbH gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Luftprofile GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Luftprofile GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
  3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber der Luftprofile GmbH abzugeben sind (etwa Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
  4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 [VERTRAGSSCHLUSS]

  1. Die Angebote der Luftprofile GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Verträge und Änderungen von Verträgen kommen nur zustande, wenn wir uns zugegangene Aufträge oder Bestellungen angenommen oder die von unseren Kunden bestellten Leistungen erbracht haben.

§ 3 [DURCHFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN, LIEFERUNG]

  1. Gegenüber ihren Mitarbeitern ist allein Luftprofile GmbH weisungsbefugt.
  2. Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch uns, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge oder Analyseergebnisse der Daten. Zur Durchführung eines jeden Vertrages dürfen Dritte (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) eingesetzt werden.
  3. Im Rahmen der Leistungserbringung, welche die Durchführung von Flügen mit unbemannten Flugobjekten umfasst, steht Luftprofile GmbH und ihren Mitarbeitern die alleinige Entscheidungskompetenz bezüglich des Startes des Flugobjekts zu. Die Entscheidung wird nach Abwägung aller sicherheitsrelevanten Aspekte unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Vertragsparteien und den gesetzlichen Vorschriften getroffen.
  4. Sämtliche Leistungen der Luftprofile GmbH erfolgen unter der Bedingung, dass der Kunde mit diesen keine militärischen Zwecke verfolgt.
  5. An allen unseren Kunden zugänglich gemachten Unterlagen und Bildmaterialien, behalten wir uns unser Eigentum, alle Urheberrechte und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen unsere Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
  6. Alle an uns überlassene oder von uns angefertigte Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der jeweiligen Leistung, insbesondere Firmendaten, vertrauliche Informationen einschließlich Film- und Fotoaufnahmen verwahren wir mit angemessener Sorgfalt über einen angemessenen Zeitraum. Ein Anspruch auf Verwahrung dieser Unterlagen und Dokumente besteht seitens unseres Kunden nicht, kann jedoch im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Die Luftprofile GmbH behält sich vor die o.g Daten sowohl lokal und/oder über einen Cloud-Service eines Drittanbieters zu speichern.
  7. Die im Kundenauftrag erstellten Daten können bei Bedarf von der Luftprofile GmbH ohne Einschränkungen für eigene Zwecke verwendet werden. Es sein denn, der Kunde schließt die Nutzung der für ihn erstellten Daten im Vorwege aus.

§ 4 [LEISTUNG, LEISTUNGSFRISTEN]

  1. In Fällen höherer Gewalt oder bei sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbaren Ereignissen, auf die die Luftprofile GmbH keinen Einfluss und die Luftprofile GmbH nicht zu vertreten hat (etwa. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Naturkatastrophen wie Überflutungen, Erdbeben, Wirbelstürme, Terrorismus, Krieg, Brand, Streik u. ä.), ist die Luftprofile GmbH zum Rücktritt berechtigt, sofern ihre Leistung wesentlich erschwert oder durch das Hindernis um mehr als einen Monat verzögert oder unmöglich gemacht wird. Ist dem Kunden infolge der Verzögerung von mehr als einem Monat die Leistungserbringung nicht mehr zuzumuten, kann er durch unverzügliche schriftliche oder in Textform gehaltene Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sind die vorbenannten Hindernisse nur von vorübergehender Natur, werden die Vertragspflichten der Parteien für die Dauer der höheren Gewalt und im Umfang von ihrer Wirkung entbunden. Darüber hinaus haftet die Luftprofile GmbH nicht für den Nutzungs- bzw. Verdienstausfall, der dem Auftraggeber aus der Nichterfüllung der Vertragspflichten zwischen ihm und der Luftprofile GmbH entsteht.
  2. Die Luftprofile GmbH ist lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
  3. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
  4. Die Leistungszeit berechnet sich unter Beachtung der Mitwirkungspflichten des Kunden (siehe § 5) ab Auftragsbestätigung.

§ 5 [MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS]

  1. Der Kunde überlässt der Luftprofile GmbH rechtzeitig vor Ausführung des Auftrags unentgeltlich alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Materialien, Geräte, Unterlagen, Vorgänge etc., stellt diese der Luftprofile GmbH erforderlichenfalls auf seine Kosten zu und räumt der Luftprofile GmbH gegebenenfalls die erforderlichen Nutzungsrechte zum Zwecke der Erfüllung des Auftrags ein. Der Auftraggeber hat die Luftprofile GmbH bei der Leistungserbringung durch fachkundige Mitarbeiter oder involvierte Dritte im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Sofern die erforderlichen Unterstützungen nicht gewährt werden, kann die Firma Luftprofile GmbH dadurch entstehende Mehrkosten in Rechnung stellen.
  2. Sobald die Luftprofile GmbH beim Kunden tätig wird, hat der Kunde den Mitarbeitern der Luftprofile GmbH oder von ihr beauftragten Dritten im Rahmen der üblichen oder individuell vereinbarten Betriebszeiten und innerhalb der betrieblichen Zugangsregelungen auch unentgeltlich Zugang zu allen Räumlichkeiten, Installationen (Hardware, Software, Netzwerke etc.) und sonstigen Arbeitsmitteln zu verschaffen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch die Luftprofile GmbH erforderlich sind.
  3. Der Kunde hat im Übrigen in der erforderlichen Weise bei der Auftragsausführung mitzuwirken.
  4. Erfüllt der Kunde die ihm nach Abs. 1 – 3 obliegenden Verpflichtungen nicht bzw. nicht rechtzeitig und führt dies zu Verzögerungen und/oder Mehraufwand, verlängert sich der vereinbarte Zeitrahmen bzw. erhöht sich die vereinbarte Vergütung entsprechend.

§ 6 [NUTZUNGSRECHTE]

  1. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde gleichzeitig den Inhalt der AGB der Luftprofile GmbH an. Gleichzeitig erklärt der Kunde, dass ihm alle Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an Vorlagen und Daten, die er uns übergibt, zustehen. Hierzu gehören insbesondere auch Planungsdaten in CAD.
  2. Die Luftprofile GmbH räumt deren Kunden an den von uns erbrachten Leistungen das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich uneingeschränkte Recht ein, diese Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden jeweils geschlossenen Vertrages zu nutzen.
  3. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig. Unseren Kunden ist es insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen oder in sonstiger Weise zu veräußern.
  4. Originale, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt wurden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Projektplanungen, Demoaufnahmen von Vorab-Befliegungen etc. bleiben ausschließlich im Eigentum der Luftprofile GmbH. Eine Überlassung dieser Daten ist im Einzelfall gegen zusätzliches Entgelt, das gesondert zu vereinbaren ist, möglich.
  5. Der Kunde hat geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit von uns erbrachte Leistungen nicht unbefugt durch Dritte genutzt werden können.
  6. Im Rahmen der eigenen Verwendung des durch uns erstellten Bildmaterials hat der Kunde eigenverantwortlich sicherzustellen, dass hierbei keine Rechte Dritter verletzt werden (z.B. Persönlichkeits- und Urheberrechte).

§ 7 [PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN]

  1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der Luftprofile GmbH. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
  2. Wenn auf Verlangen des Kunden die Ware an einen anderen Bestimmungsort als den Sitz der Luftprofile GmbH versandt wird, trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten für diese Lieferung.
  3. Soweit die Preisliste anfallende Zusatzkosten wie Verpackung, Einfuhrzölle oder andere Steuern, Abgaben oder andere notwendige Kosten (etwa Fahrt-, Aufenthalts- und Übernachtungskosten) nicht erfasst, werden diese dem Kunden zusätzlich nach tatsächlichem Anfall berechnet. Die Umsatzsteuer wird gesondert mit dem jeweils geltenden Umsatzsteuersatz ausgewiesen.
  4. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
  5. Die Firma Luftprofile GmbH ist dazu berechtig, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.
  6. Nach Rechnungserhalt und Erbringung der Leistung durch die Luftprofile GmbH wird der geschuldete Rechnungsbetrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen fällig und ist ohne weiteren Abzug zahlbar
  7. Storniert der Kunde von sich aus einen Auftrag oder eine Bestellung, wird eine Ausfallvergütung gestaffelt wie folgt in Rechnung gestellt:
    1. bis 7 Tage vor Auftragstermin:          15 % netto des Rechnungsbetrags;
    2. bis 3 Tage vor Auftragstermin:          50 % netto des Rechnungsbetrags;
    3. bis 48 Stunden vor Auftragstermin:   80 % netto des Rechnungsbetrags;
    4. bis 24 Stunden vor Auftragstermin:  100 % netto des Rechnungsbetrags.
    Zuzüglich aller bereits erbrachten Leistungen der Firma Luftprofile GmbH.
  8. Ergeben sich Terminverschiebungen von Kundenseite, werden folgende Aufschläge berechnet:
    1. bis 7 Tage vor Auftragstermin 15 % netto des Rechnungsbetrags;
    2. ab 48 Stunden vor Auftragstermin 40 % netto des Rechnungsbetrags;
  9. Der Kunde kann Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, wenn der zugrundeliegende Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere nach § 8 Abs. 5 Satz 2 unberührt.

§ 8 [Eigentumsvorbehalt, Abnahme]

  1. Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zu ihrer restlosen Bezahlung Eigentum der Luftprofile GmbH.
  2. Die Kunden haben die von der Luftprofile GmbH vertragsgemäß erbrachten Leistungen jeweils unverzüglich abzunehmen, spätestens jedoch innerhalb von zehn Werktagen nach Aufforderung durch uns. Im Anschluss gelten alle Leistungen als angenommen.

§ 9 [VERTRAGSÄNDERUNG]

  1. Sollten sich Änderungen ergeben, die das Vertragsverhältnis betreffen oder betreffen könnten, teilt der Kunde dies der Luftprofile GmbH schriftlich oder in Textform mit. Nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung informiert die Luftprofile GmbH den Kunden schriftlich oder in Textform darüber, ob solche Änderungen akzeptiert werden können oder nicht.

§ 10 [MÄNGELANSPRÜCHE DES KUNDEN]

  1. Für die Rechte des Kunden bei allen Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
  2. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten aus dem Handelsgesetzbuch nachgekommen ist. Liegen offensichtliche Mängel vor oder zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Luftprofile GmbH hiervon unverzüglich schriftlich oder in Textform Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie inner-halb von drei (3) Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung für die Luftprofile GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
  3. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann die Luftprofile GmbH zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder durch Ersatzlieferung (Lieferung der mangelfreien Ware) geleistet wird. Das Recht der Luftprofile GmbH, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  4. Der Kunde hat der Luftprofile GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
  5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt die Luftprofile GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann die Luftprofile GmbH diese Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.
  6. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 11 [HAFTUNG]

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Luftprofile GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haftet die Firma Luftprofile GmbH bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.
  4. Unabhängig von den vorstehenden Regelungen begrenzt die Luftprofile GmbH ihre Haftungssumme bei Sachschäden auf EUR 4 Mio. und bei Personenschäden auf EUR 4 Mio.
  5. Soweit die Haftung der Luftprofile GmbH gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der An-gestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Luftprofile GmbH.
  6. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere nach den §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen.
  7. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags durch die Luftprofile GmbH Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt Luftprofile GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf schuldhaftes Verhalten des Kunden bei der Vertragsdurchführung zurückzuführen sind. Der Auftraggeber hat die Luftprofile GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung auf erstes Anfordern freizustellen.

§ 12 [EIGENTUMSVORBEHALT]

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Luftprofile GmbH aus einem Vertrag oder einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich Luftprofile GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Die Luftprofile GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung abgeschlossen hat und dies der Luftprofile GmbH nachweist.
  3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat der Luftprofile GmbH unverzüglich mündlich und schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Luftprofile GmbH gehörenden Waren erfolgen oder bevorstehen. Die schriftliche Benachrichtigung kann auch in Textform erfolgen. Der Vollstreckungsbeamte oder ein Dritter ist auf das Eigentum der Luftprofile GmbH hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

§ 13 [GEISTIGES EIGENTUM]

  1. Die Luftprofile GmbH bleibt Inhaberin der geistigen Eigentumsrechte an den Waren und/oder an den Ergebnissen ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen gleich welcher Art. Dies schließt die Rechte an Fotographien, Filmaufnahmen, Dokumentationen, Berichten, Planungsunterlagen, Auswertungen, Zeichnungen, Aufstellungen, Illustrationen, Katalogen, Know-how, Computerprogrammen und allen sonstigen Ergebnissen, die dem Kunden geliefert werden, ein. Ausgeschlossen vom geistigen Eigentum der Luftprofile GmbH sind Lieferungen und Leistungen von Drittanbietern.
  2. Die Luftprofile GmbH gewährt deren Kunden ein einfaches und unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen des jeweiligen Einzelauftrages an den vorbenannten geistigen Eigentumsrechten, insbesondere Urheberrechten, ein. Eine Weitergabe an Dritte darf lediglich nach schriftlicher Zustimmung der Luftprofile GmbH erfolgen.

§ 14 [VERJÄHRUNG]

  1. Die Verjährungsfrist beträgt ein (1) Jahr. Diese beginnt bei Kaufverträgen mit Ablieferung der Ware, bei Werkverträgen mit der Abnahme der Ware und ansonsten mit Schluss des Jahres, in dem ein Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners, Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
  2. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen, etwa für dingliche Herausgabe-ansprüche Dritter und bei Arglist der Luftprofile GmbH. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

§ 15 [EINHALTUNG DER GELTENDEN GESETZE, EIN- UND AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN, BEHÖRDLICHE UND PRIVATE GENEHMIGUNGEN]

  1. Die Luftprofile GmbH und deren Kunden halten alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen bei der Erfüllung ihrer sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten ein.
  2. Insbesondere werden durch die Parteien gesetzliche Regelungen oder andere zwingende Verwaltungs- und Kontrollbestimmungen jedes durch dieses Vertragsverhältnis betroffenen Staates oder der Gemeinschaft zur Ein- oder Ausfuhr von Waren beachtet. Der Kunde unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die für die Einhaltung der vorbenannten Regelungen erforderlichen Informationen zu sammeln. Die für die Ein- und Ausfuhr erforderlichen Genehmigungen holt der Kunde bei der zuständigen Stelle ein. Die Luftprofile GmbH wird notwendige, konkret gefasste Mitwirkungshandlungen auf Anforderung des Kunden vornehmen. Soweit ausschließlich die Luftprofile GmbH als Antragssteller auftreten kann, wird sie diese Rolle einnehmen. Der Kunde wird für diesen Fall die Luftprofile GmbH von allen anfallenden Kosten freistellen. Wird die erforderliche Ein- oder Ausfuhrgenehmigung nicht erteilt, nimmt der Kunde von der Ein- oder Ausfuhr Abstand.
  3. Die Regelung des vorstehenden Abs. 2 findet entsprechende Anwendung für andere Genehmigungserfordernisse, welche für die Leistungserbringung der Luftprofile GmbH (etwa auch die Durchführung von Flügen) zu beachten sind. Wird die erforderliche Genehmigung nicht erteilt, so gilt auch insoweit, dass der Kunde von der Inanspruchnahme der Leistung Abstand nimmt.

§ 16 [ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT]

  1. Der Erfüllungsort liegt am Sitz der Luftprofile GmbH in Hamburg (Deutschland).
  2. Besteht ein Vertragsverhältnis mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, so sind die Gerichte am Sitz der Luftprofile GmbH, Hamburg (Deutschland), ausschließlich für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis ergeben, zuständig. Dies gilt insbesondere auch soweit über das Entstehen des Vertragsverhältnisses und dessen Wirksamkeit gestritten wird. Die Luftprofile GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

§ 17 [SCHLUSSBESTIMMUNGEN]

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.